Rechtsgebiete
Bank- und Kapitalanlagerecht
Unter dem Begriff Bank- und Kapitalanlagerecht wird insbesondere die Bearbeitung von Haftungsfällen von Anlageberatern, Anlagervermittlern, Banken und Emittenten von Anlageformen verstanden. Hierunter fallen insbesondere:
- Beratungshaftung, fehlerhafte Anlageberatung und Anlagevermittlung
- Derivate und Wertpapiere
- Haftung im Zusammenhang mit Vermittlung von Versicherungen
- Haftung bei Vermittlung von Aktienfonds, Immobilienfonds, Medienfonds Publikumsfonds/Spezialfonds etc.
- Prospekthaftung
- Haftung für Anlageformen des grauen Kapitalmarktes
- Immobilienanlagerecht (Immobilienfonds, Direktimmobilie)
- individuelle und institutionelle Vermögensverwaltung
- Aktienrecht (z.B.Anfechtungsklagen, Squeeze out, Delisting, WpÜG)
- Börsenrecht
- Einlagensicherung und -entschädigung
- fehlerhafte Kapitalmarktpublizität (z.B. Ad-hoc- und Prospekthaftung)
- Gesetzgebung im Börsen- und Kapitalmarktrecht
- Anlageberatung
- Derivate/Finanztermingeschäfte
- Insolvenzrecht
- Investmentfonds
- kreditfinanzierte Immobilienanlagen (Fonds wie Direktimmobilie)
- Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld, etc.)
- Kommissionsgeschäfte
- Kontoneuberechnung
- Vermögensverwaltung
- Wertpapiere
