Rechtsgebiete
Erbrecht
Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Angelegenheiten und übernehmen gegebenenfalls Ihre gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, insbesondere zu den folgenden Themen:
- Konzeption und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen nach Personen- und Kapitalgesellschaften
- Vermögensnachfolgeplanung für Privatvermögen; vorweggenommene Erbfolge; vermögensverwaltende Familiengesellschaft
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen sowie von vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen; Errichtung von selbständigen und unselbständigen Stiftungen
- Beratung bei personellen Führungs- und Nachfolgeproblemen
- Nachfolgeplanung durch Vermächtnisse, Auflagen, Bedingungen und Befristungen, Vor- und Nacherbschaft, familienrechtliche Anordnungen
- Altersvorsorgevollmacht und Patiententestament
- Trans- und Postmortale Vollmacht
- Verwirkungs- und Pflichtteilsstrafklausel
- Errichtung von selbständigen und unselbständigen Stiftungen
- Beratung bei personellen Führungs- und Nachfolgeproblemen
- Wegzugs- und Zuzugsplanung
- Steuerstrukturierung für natürliche Personen
- Berücksichtigung ausländischen Vermögens
- Annahme und Ausschlagung
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
- Erbschafts- und Erbteilskauf
- Steueroptimierung von Investitionsentscheidungen natürlicher Personen, national wie international
- Anfechtung von letztwilligen Verfügungen
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft, nicht eheliche Kinder
- Internationales Erbrecht
- Behandlung ausländischen Vermögens, insbesondere Immobilienvermögen und Wertpapier- bzw. Bankguthaben
- Beratung von Family Offices
- Beratung von Pflichtteilsberechtigen; Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Berücksichtigung der Besonderheiten der Prozessführung bei Erbauseinandersetzungen
Nachlassplanung
Begleitung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
